Leerstandsabgabe

Die Gemeinde Westendorf legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet wie folgt fest:

  • bis 30 m2 Nutzfläche EUR 35,-- / Monat
  • mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche EUR 70,-- / Monat
  • mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche EUR 98,-- / Monat
  • mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche EUR 140,-- / Monat
  • mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche EUR 189,-- / Monat
  • mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche EUR 245,-- / Monat
  • mehr als 250 m2 EUR 301,-- / Monat

Die Selbstbemessung ist einmal pro Jahr, für die im vergangenen Jahr entstandene Abgabenansprüche, bis zum 30. April vorzunehmen und an die Gemeinde zu entrichten. Der Abgabenschuldner hat der Gemeinde die Bemessungsgrundlagen nach § 9 TFLAG (Nutzfläche) bekanntzugeben.

Bankverbindung der Gemeinde Westendorf:
Raiffeisenbank Wilder Kaiser Brixental West eGen: IBAN AT36 3624 5000 0302 1003
Sparkasse der Stadt Kitzbühel: IBAN AT81 2050 5005 0000 0211

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