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Die Gemeinde Westendorf legt die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet wie folgt fest:
Die Selbstbemessung ist einmal pro Jahr, für die im vergangenen Jahr entstandene Abgabenansprüche, bis zum 30. April vorzunehmen und an die Gemeinde zu entrichten. Der Abgabenschuldner hat der Gemeinde die Bemessungsgrundlagen nach § 9 TFLAG (Nutzfläche) bekanntzugeben.
Bankverbindung der Gemeinde Westendorf:Raiffeisenbank Wilder Kaiser Brixental West eGen: IBAN AT36 3624 5000 0302 1003Sparkasse der Stadt Kitzbühel: IBAN AT81 2050 5005 0000 0211
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