Beglaubigt werden vom Legalisator nur Unterschriften auf Verträgen, die in das Grundbuch einverleibt werden sollen (Grundbuchsachen). Die Gebühren dafür sind sehr günstig.
Legalisierungsgebühr
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.April 2023, BGBl II Nr. 135/23, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
Vertragswert | Kosten |
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bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,-- | € 3,-- |
bei einem Wert über € 700,-- bis € 3.000,-- | € 7,-- |
bei einem Wert über € 3.000,-- bis € 7.000,--
| € 9,-- |
bei einem Wert über € 7.000,-- bis € 35.000,--
| € 24,-- |
bei einem Wert über € 35.000,-- | € 31,-- |
bei unbestimmtem Wert | € 3,-- |
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Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.
Der Legalisator bestätigt die Echtheit all jener Unterschriften, die innerhalb seines Amtsgebietes getätigt wurden (das ist in der Regel der Wohnort des Legalisators).
Die Partei, um deren Unterschrift es sich handelt, muss dem Legalisator persönlich (!) bekannt sein oder deren Identität durch zwei verlässliche Zeugen bestätigt werden.