Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt, er kann die Beglaubigung der Unterschrift auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufvertrag, Pfandurkunde usw.) durchzuführen, macht aber keine rechtliche Überprüfung des Vertrages. Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig.
Die Person, um deren Unterschrift es sich handelt, muss in der Gemeinde Westendorf ihren ordentlichen Wohnsitz (HWS) haben, dem Legalisator persönlich (!) bekannt sein oder deren Identität durch zwei dem Legalisator bekannte Zeugen bestätigt werden.
Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Legalisierungsgebühr
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.April 2023, BGBl II Nr. 135/23, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
Vertragswert | Kosten |
bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,-- | € 3,-- |
bei einem Wert über € 700,-- bis € 3.000,-- | € 7,-- |
bei einem Wert über € 3.000,-- bis € 7.000,-- | € 9,-- |
bei einem Wert über € 7.000,-- bis € 35.000,-- | € 24,-- |
bei einem Wert über € 35.000,-- | € 31,-- |
bei unbestimmtem Wert | € 3,-- |
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Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 21,00 zu entrichten.
Terminvereinbarung ist erforderlich.