Information zur Aufnahme in das Wohn- und Pflegeheim Westendorf
Um Ihnen den Einstieg in den Alltag unseres Wohn- und Pflegeheimes zu erleichtern, möchten wir Ihnen hiermit einige Informationen geben:
- Als persönlicher Wohnraum bieten sich Einzelzimmer an.
- Die Zimmer sind mit einem höhenverstellbaren Pflegebett, einem Nachtkästchen, Schwesternrufanlage, Telefon- und Fernsehanschluss, Kleiderkästen, Tisch und Sesseln ausgestattet. Es besteht die Möglichkeit einen Kühlschrank im Kleiderschrank zu installieren.
- In jedem Zimmer ist ein Bad mit Waschbecken, Dusche und WC.
- Jeder Wohnraum verfügt über einen Erker.
- Soweit es platz mäßig möglich ist, können persönliche Einrichtungsgegenstände wie Regale, kleine Kästchen, Lieblingssessel, Diwan, Bilder und Kissen von zu Hause mitgebracht werden.
- Teppiche und Vorleger sollten wegen der Ausrutschgefahr bzw. aus hygienischen Gründen nicht verwendet werden.
- Eine Küche mit Herd, Kühlschrank, Mikrowelle und Spüle befindet sich in jedem Stock und kann von den Bewohnern benützt werden.
- Die individuelle Auswahl der Kleidungstücke besprechen Sie am besten mit der Pflegedienstleitung oder mit dem Heimleiter vor dem Einzug.
- Die Reinigung sämtlicher Kleidungsstücke erfolgt in der hauseigenen Wäscherei. Daher ist es unbedingt erforderlich, jedes Wäschestück gut zu kennzeichnen. Am besten eignen sich die von uns zur Verfügung gestellte Wäschemarkierung. Wäschestifte erweisen sich als ungünstig, da sie besonders in der Kochwäsche schnell ausgewaschen werden.
- Da in der Wäscherei nur Maschinenwäsche gestattet wird, ist es ratsam, pflegeleichte Wäsche bereitzustellen. Handwäsche wird im Haus nicht erledigt.
- Aufgetretene Mängel an den Kleidungstücken müssen von den Angehörigen behoben werden.
- Wir erlauben uns, Sie auf fehlenden Wäschebestand aufmerksam zu machen und ersuchen Sie, notwendige Anschaffungen zu tätigen.
- Die Körperpflege richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des einzelnen Bewohners.
- Jeder Bewohner erhält die für ihn notwendige Hilfestellung. Unser Bestreben ist es jedoch, dem Bewohner zu größtmöglicher Selbstständigkeit zu verhelfen. Die beste Möglichkeit, dies zu erreichen, ist fortlaufendes Training der körperlichen und geistigen Aktivitäten.
- Auf Wunsch kann der Friseur und Fußpflege ins Haus bestellt werden, ansonsten helfen wir auch gerne, dies zu organisieren.
- Als zusätzliche Abwechslung bieten wir unseren Bewohnern von Montag bis Freitag ein Veranstaltungsprogramm, dass Bewegung, geistiges Training und Basteln beinhaltet an.
- Bestimmte Besuchszeiten sind nicht vorgesehen, es wird jedoch gebeten, die Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr einzuhalten, da die meisten Bewohner gerne ein Schläfchen halten. Die Hauseigene Cafeteria ist täglich von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet, wir freuen uns auf Ihren Besuch.
- Falls der Wunsch besteht, einen Bewohner für einen Ausflug abzuholen, können Sie jederzeit Hilfe vom Personal erwarten.
- Wenn Sie einen Bewohner stunden- oder tageweise zu sich nach Hause holen wollen, melden Sie dies bitte vorher der Pflegedienstleiterin oder dem Heimleiter.
- In unserem Haus sind Freiwillige tätig die mit unseren Bewohnern spazieren gehen, spielen oder sich einfach nur unterhalten. Wenn jemand nicht wünscht, dass Freiwillige mit seinem Angehörigen diese Dinge unternehmen ersuchen wir Sie uns darauf hinzuweisen.
- Jeden Dienstag findet um 9.30 Uhr in unserer Hauskapelle (im Parterre) die hl. Messe mit unserem Herrn Pfarrer statt.
- Bei Bewohnern, die ihr Geld nicht mehr selbstständig verwalten können, werden Sie gebeten, für diverse Ausgaben (Rezeptgebühren, Telefon, ev. Selbstbehalte, usw.) beim Einzug einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen.
- Dieser Betrag wird vom Heimleiter verwaltet. Sie erhalten jederzeit Auskunft über den Kontostand Ihres Angehörigen.
- Pflegeartikel sowie sämtliche Medikamente, die Sie bereits zu Hause verwendet haben, bringen Sie bitte beim Einzug mit.
- Es ist für uns eine große Bereicherung, wenn wir etwas aus dem Leben des Bewohners erfahren dürfen, sei es von ihm selbst oder von seinen Angehörigen bzw. Bezugspersonen.
- Sollten irgendwann Fragen oder Probleme auftauchen, stehen Ihnen jederzeit die Pflegedienstleiterin oder der Heimleiter zur Verfügung.
Die Pflegedienstleiterin Der Heimleiter
Sr. Doris Schwaiger Joachim Wurzrainer, MSc
Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wohn- und Pflegeheim Westendorf
Heimgebühren
Grundsätzlich werden Bürger aus der Gemeinde Westendorf bevorzugt. Wenn keine Vormerkung für eine Aufnahme eines Westendorfer Gemeindebürgers vorliegt, ist die Aufnahme von Bürgern aus anderen Gemeinde jederzeit möglich. Die Aufnahme in das Altenwohn- und Pflegeheim ist beim Heimleiter oder bei der Pflegedienstleiterin anzumelden bzw. vorzumerken. Mit Stand vom 1.1.2023 gelten folgende monatlichen Sätze:
Wohnheim | Tarif |
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Wohnheim Einzelzimmer | € 2.131,20 |
Wohnheim Erhöhte Betreuung 1 (Pflegegeld Stufe 1), Einzelzimmer | € 2.824,20 |
Wohnheim Erhöhte Betreuung 2 (Pflegegeld Stufe 2), Einzelzimmer | € 3.354,30 |
Kostenaufbringung
Sollte der monatliche Kostenaufwand für das Wohnheim aus Eigenmitteln (eigener Rentenbezug, sonstige Einnahmen, Leibrente, Ersparnisse usw.) nicht in voller Höhe möglich sein, werden 80 % des Rentenbezuges zuzüglich des eventuellen Zuschlages für erhöhte Betreuung I oder II bei Bezug des Pflegegeldes Stufe 1 oder 2 und abzüglich des Taschengeldes von € 55,20 zur Deckung der Kosten herangezogen.
Bei Bewohnern von anderen Gemeinden ist die Bestätigung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde einzuholen.
Pflegeheim
(Ein Pflegefall liegt vor, wenn dies vom Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft bescheinigt oder ein Pflegegeld ab der Stufe 3 gewährt wird)
Pflegeart | Tarif |
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Teilpflege I (Pflegegeld Stufe 3) | €4.176,30 (€ 4.593,93 inkl. Mwst.) |
Teilpflege II (Pflegegeld Stufe 4) | € 4.998,60 (€ 5.498,46 inkl. Mwst.) |
Vollpflege (Pflegegeld Stufe 5 bis 7) | € 5.608,20- € 6.403,50 (€ 6.169,02- € 7.043,85 inkl. Mwst.)
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Kostenaufbringung
Zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim sind 80 % des Rentenbezuges sowie das Pflegegeld abzüglich des Taschengeldes in der Höhe von € 55,20 sowie eventuell sonstige Einnahmen aus Vermietung, Leibrente, Versorgungsverpflichtungen oder Vermögenswerte (Ersparnisse, Liegenschaftsbesitz) heranzuziehen.
Der Restaufwand wird aus Mitteln der Grundsicherung des Landes Tirol gedeckt. Der entsprechende Antrag ist beim Heimleiter zu stellen.
Bei Aufnahme in das Wohn- und Pflegeheim Westendorf sind sämtliche Einkommensnachweise des Bewohners sowie des Ehegatten und der unterhaltspflichtigen Kinder (ev. Übergabeverträge von Liegenschaften, Leibrenten, Versorgungsansprüche) dem Heimleiter vorzulegen.
Für Auskünfte und Informationen stehen Ihnen die Pflegedienstleiterin Sr. Doris Schwaiger und der Heimleiter Joachim Wurzrainer jederzeit gerne zur Verfügung.
Unsere Adresse:
Wohn- und Pflegeheim der Gemeinde Westendorf
Dorfstraße 124
6363 Westendorf
Telefon: +43 5334 6155
Fax: +43 5334 6155-7
E-Mail: heimleiter@westendorf.gv.at
Homepage: wohnheim.westendorf.gv.at