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Dienstrechtlich erfolgt die Anstellung nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 - G-VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p5.
Das Mindestentgelt beträgt monatlich brutto € 1.246,20. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht.
Assistenzkräfte müssen über keine spezifische Ausbildung verfügen. Vorausgesetzt wird jedoch die für diese Tätigkeit erforderliche soziale Kompetenz sowie die volle körperliche und geistige Eignung.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit Foto, Geburtsurkunde (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Abschlusszeugnis der Schulausbildung (Kopie) ) bitte schriftlich bis 21.10.2024 an das Gemeindeamt Westendorf, Dorfplatz 1, 6363 Westendorf.
Für Informationen zur Stellenausschreibung stehen Ihnen Amtsleiter Gerhard Rieser 05334/6203-19 oder Direktor Andreas Wetzinger, Tel.: 05334/6362 zur Verfügung.
Der Bürgermeister der Gemeinde Westendorf
René Schwaiger
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