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Anforderungsprofil:
- Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
Dienstrechtlich erfolgt die Anstellung nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 - G-VBG 2012, LGBl. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p5.
Das Mindestentgelt beträgt je Stelle monatlich brutto € 1.311,11. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit Angabe der bisherigen Tätigkeit, Geburtsurkunde, Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder eines EU-Mitgliedsstaates, Schul- und Dienstzeugnisse etc.) bitte schriftlich bis 16.10.2024 an das Gemeindeamt Westendorf, Dorfplatz 1, 6363 Westendorf.
Für Informationen zur Stellenausschreibung steht Ihnen gerne Amtsleiter Gerhard Rieser 05334/6203-19 zur Verfügung.
Der Bürgermeister der Gemeinde Westendorf
René Schwaiger
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